Recht & Anspruch

Urlaub & Krankheit: Warum dein Netto sinkt, wenn du hustest

Ein Reisekoffer steht neben einem Nachttisch mit Medikamenten und Tee

Endlich Urlaub – oder plötzlich krank? Im Schichtdienst ist beides komplizierter als im Büro. Wie berechnen sich Urlaubstage, wenn man "rollend" arbeitet? Warum bekommst du weniger Geld überwiesen, wenn du krank im Bett liegst? Und wann verfällt dein Resturlaub wirklich? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Das deutsche Arbeitsrecht ist eigentlich gut: Wer krank ist, bekommt weiter Geld. Wer arbeitet, muss Urlaub haben. Doch Schichtarbeit bringt das System an seine Grenzen. Unregelmäßige Arbeitszeiten und steuerfreie Zuschläge sorgen für Verwirrung auf der Lohnabrechnung und im Kalender.

🤒 Das Entgeltausfallprinzip

Die goldene Regel (§ 4 EntgFG): Du musst finanziell so gestellt werden, als hättest du gearbeitet. Das gilt auch für Zuschläge! Aber Vorsicht: Der Teufel steckt im steuerlichen Detail.

1. Geld bei Krankheit: Die "Brutto-Falle"

Viele Schichtarbeiter fallen aus allen Wolken: "Ich war zwei Wochen krank und habe 300 € weniger Netto!" Hat der Chef betrogen?

Meistens nicht. Hier ist das Problem:

  • Wenn du arbeitest, sind Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge (SFN) weitgehend steuer- und beitragsfrei. Das gibt ein hohes Netto.
  • Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung inklusive dieser Zuschläge (Durchschnittsprinzip). ABER: Da du die Leistung nicht tatsächlich erbracht hast, sind diese Zuschläge plötzlich voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Ergebnis: Dein Brutto ist gleich, aber dein Netto sinkt drastisch, weil Vater Staat voll zugreift. Lege für Krankheitsphasen immer einen Notgroschen zurück!

2. Die Urlaubs-Mathematik: Wie viele Tage habe ich?

Im Büro gilt: 5 Tage Arbeit = 5 Tage Urlaub nehmen für eine Woche frei. Im Schichtdienst ist das anders. Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach deinen durchschnittlichen Arbeitstagen.

  • Beispiel: Du arbeitest in Vollkonti (4 Tage arbeiten, 4 Tage frei). Du arbeitest im Schnitt nur 3,5 Tage pro Woche.
  • Rechnung: (30 Tage Grundanspruch / 5) x 3,5 = 21 Urlaubstage.

Das klingt nach weniger, aber da du für eine Woche frei auch weniger Tage "opfern" musst, kommst du am Ende auf dieselbe Wochenzahl Freizeit wie der Büromitarbeiter.

Die 12-Tage-Regel: Pflicht zur Erholung

Darf ich meine 21 Tage auch einzeln verbraten? Mal hier ein Freitag, mal da ein Montag?

Nein, nicht komplett. Das Bundesurlaubsgesetz (§ 7 BUrlG) schreibt vor: Urlaub dient der Erholung. Deshalb muss mindestens ein großer Block im Jahr 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Da der Samstag als Werktag zählt, bedeutet das: Du musst (und darfst!) einmal im Jahr 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen. Der Chef darf dir das nicht verweigern.

📱 Urlaubstage tracken

In einem rollierenden System verliert man schnell den Überblick: "Wie viele Tage hab ich noch?"

Der Verdienst Schicht Planer rechnet nicht nur Geld, sondern verwaltet auch dein Urlaubskonto. Du siehst sofort, wie viele Tage Resturlaub noch stehen und wann der nächste 12-Tage-Block möglich wäre.

3. Wann habe ich den vollen Urlaubsanspruch?

Du fängst am 1. Januar neu an. Darfst du im Februar schon 3 Wochen Urlaub nehmen?

Die Wartezeit: Laut § 4 BUrlG erwirbst du den vollen Urlaubsanspruch erst, nachdem das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestanden hat.

  • Vor den 6 Monaten: Du hast Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. (Beispiel: Nach 2 Monaten hast du 2/12 des Urlaubs "verdient").
  • Nach den 6 Monaten: Ab dem 1. Tag des 7. Monats steht dir der komplette Jahresurlaub zu – auch wenn du ihn noch nicht "erarbeitet" hast.

4. Resturlaub: Verfällt er am 31. März?

Ein hartnäckiger Mythos: "Wenn du den Urlaub nicht bis März nimmst, ist er weg."

Grundsätzlich muss Urlaub im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur erlaubt bei "dringenden betrieblichen" oder "persönlichen Gründen" (z.B. lange Krankheit). Dann gilt oft der 31. März als Deadline.

ABER – Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Urlaub verfällt nur noch automatisch, wenn der Arbeitgeber dich vorher ausdrücklich aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und dich gewarnt hat, dass er sonst verfällt. Tut er das nicht (keine E-Mail, kein Brief), verfällt dein alter Urlaub nicht – auch nicht nach Jahren!

5. Krank im Urlaub: Was tun?

Der Klassiker: Du hast endlich frei, fährst an die Ostsee und bekommst Fieber. Ist der Urlaub futsch?

Nein (§ 9 BUrlG). Tage, an denen du arbeitsunfähig krank bist, werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Du bekommst sie "gutgeschrieben".

Wichtig: Geh am ersten Tag zum Arzt (Attestpflicht!), melde dich sofort beim Chef und hänge die Tage nicht einfach eigenmächtig hinten an!

6. Krank am "Frei-Tag": Pech gehabt?

Anders sieht es aus, wenn du an einem Tag krank wirst, an dem du laut Dienstplan sowieso "Frei" gehabt hättest (Überstundenabbau).

Hier gilt: Krank ist krank, aber frei bleibt frei. Du bekommst diesen Tag nicht gutgeschrieben. Denn du hast durch die Krankheit keine Arbeitszeit "verloren", da du ja eh nicht hättest arbeiten müssen.

Fazit: Erholung ist Pflicht

Versuche nicht, deinen Urlaub auszuzahlen oder Krankheitstage zu "sparen". Im Schichtdienst ist Regeneration überlebenswichtig. Nutze deine Rechte auf die 2 Wochen Blockurlaub und achte darauf, dass dein Chef dich rechtzeitig über Resturlaub informiert.

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HR-Redaktion SchichtWissen

Expertenwissen zu Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz.