Rechtsprechung

Urteile-Update 2026: Was Gerichte jetzt für Schichtarbeiter entschieden haben

Ein Richterhammer liegt auf einem Schichtplan, im Hintergrund unscharf Gesetzbücher

In den letzten Monaten haben die höchsten Gerichte Entscheidungen getroffen, die direkt auf deinen Geldbeutel durchschlagen. Während mobile Schicht-Teams jubeln können, gab es beim Thema "Nachtzuschläge" einen Dämpfer aus Karlsruhe. Wir fassen die wichtigsten Urteile zusammen.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Doch wer die aktuelle Rechtsprechung kennt, tritt im Personalbüro ganz anders auf. Hier sind die vier Urteile, die du 2026 kennen musst.

⚠️ Wichtig für die Praxis

Urteile sind oft Einzelfallentscheidungen. Prüfe immer, ob dein Tarifvertrag (z.B. TVöD, IGBCE) spezielle Regelungen hat, die Vorrang haben könnten.

1. Der Dämpfer: Keine höheren Nachtzuschläge per Gesetz

Worum es ging: Viele Tarifverträge (z.B. in der Getränkeindustrie) unterscheiden zwischen "unregelmäßiger Nachtarbeit" (50% Zuschlag) und "regelmäßiger Nachtschicht" (20-25% Zuschlag). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte das lange als ungerecht kritisiert und wollte die Zuschläge angleichen.

Das neue Urteil (BVerfG & BAG): Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2024/Anfang 2025 die "Notbremse" gezogen. Es entschied: Die Tarifparteien (Gewerkschaft & Arbeitgeber) haben eine Tarifautonomie. Gerichte dürfen nicht einfach in Tarifverträge eingreifen und Zuschläge "nach oben korrigieren", solange es halbwegs sachliche Gründe für die Unterschiede gibt (z.B. Planbarkeit bei Dauerschicht vs. Spontanität bei Springern).

Was das für dich heißt: Wenn dein Tarifvertrag für Dauernachtwachen weniger Zuschlag vorsieht als für Springer, ist das verfassungsrechtlich leider oft okay. Du kannst nicht automatisch auf "Gleichbehandlung" klagen. Der Ball liegt jetzt wieder bei den Gewerkschaften, das am Verhandlungstisch zu lösen.

2. Der Sieg: Fahrtzeit im Sammeltransporter ist Arbeitszeit

Worum es ging: In der Bau-, Reinigungs- oder Sicherheitsbranche treffen sich Teams oft morgens am Firmenhof, um dann gemeinsam 45 Minuten im Firmenbulli zur Baustelle zu fahren. Viele Chefs sagten bisher: "Das ist euer Arbeitsweg, also Privatvergnügen."

Das Urteil (EuGH C-110/24): Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2025 klargestellt: Wenn der Chef bestimmt, wann und wo ihr euch trefft und ihr im Firmenfahrzeug mitfahren müsst, ist diese Fahrtzeit volle Arbeitszeit. Denn ihr könnt in dieser Zeit nicht frei über eure Freizeit verfügen (z.B. Einkaufen gehen).

Was das für dich heißt: Dokumentiere diese Fahrten! Wenn du jeden Tag 2x 45 Minuten im Bulli sitzt, sind das 7,5 Stunden pro Woche. Das löst oft Überstundenzuschläge aus.

3. Teilzeit-Falle entschärft: Mehrarbeitszuschläge ab Minute 1

Worum es ging: Wer Teilzeit arbeitet (z.B. 20 Stunden), bekam oft erst dann Überstundenzuschläge, wenn er die Vollzeit-Grenze (z.B. 40 Stunden) überschritt. Das BAG sah darin eine Diskriminierung (oft von Frauen).

Die Rechtslage (BAG): Zuschläge für Mehrarbeit stehen Teilzeitkräften bereits dann zu, wenn sie ihre individuelle vertragliche Arbeitszeit überschreiten – nicht erst die der Vollzeitkollegen.

Was das für dich heißt: Wenn du 30 Stunden Vertrag hast, aber 35 Stunden arbeitest, müssen (je nach Tarifvertrag) für die 5 Zusatzstunden bereits die gleichen Zuschläge fließen wie bei Vollzeitkräften.

4. Betriebsräte: Schichtzulage bleibt erhalten

Worum es ging: Ein Schichtarbeiter lässt sich für den Betriebsrat freistellen und arbeitet nun im Büro zu "normalen" Zeiten. Der Arbeitgeber strich die Schichtzulagen, weil er ja keine Schicht mehr leistet.

Das Urteil (BAG 7 AZR 138/24): Das BAG entschied klar: Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt und darf nicht zu Gehaltseinbußen führen. Hätte der Mitarbeiter ohne das Amt Schichtzulagen bekommen, stehen sie ihm auch als "Büro-Betriebsrat" weiterhin zu – als fiktive Berechnung.

Fazit: Wer schreibt, der bleibt

Besonders das EuGH-Urteil zur Fahrtzeit zeigt: Es kommt auf Minuten an. Wenn du deine Zeiten nicht dokumentierst, schenkst du dem Arbeitgeber bares Geld.

📱 Beweise sichern

Nutze den Verdienst Schicht Planer, um gerade solche "Grauzonen-Zeiten" wie Anfahrten oder Rüstzeiten als eigene Notiz oder Arbeitszeit zu erfassen.

Im Streitfall hast du so ein digitales Protokoll: "Am 12. Februar war Abfahrt um 06:15 Uhr, nicht um 07:00 Uhr."

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Recht & Redaktion

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine anwaltliche Beratung. Stand der Urteile: Februar 2026.